Falls man selbst als Eigenheimbesitzer, sein Badezimmer modernisieren oder sogar ganz umbauen möchte, befasst man sich mit diesem Projekt ganz genau im Hinblick auf die Zukunft. Damit man trotz des Alters und eingeschränkter Mobilität selbständig leben kann, ist das altersgerechte Gestalten des Eigenheims ein wichtiger Punkt. Auch für Menschen mit einer Behinderung und deren Angehörigen ist ein barrierefreier Umbau zwingend erforderlich. Das eigene Badezimmer in ein barrierefreies Badezimmer zu gestalten, bedeutet nicht, dass die Optik keine Rolle spielt, ganz im Gegenteil. Wichtig ist, das man sich optisch und physisch wohlfühlt und das ist uns sehr wichtig. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, ein solches Badezimmer modern und designerorientiert zu gestalten.
Zum einen sind bodengleiche Duschen bei jungen wie auch bei alten Menschen sehr begehrt, da so eine Dusche einen direkten Zugang in die Nasszelle ermöglicht.
Sofern ein Pflegegrad vorliegt, der zur häuslichen Pflege von barrierefreien Restaurierung erforderlich ist, können Pflegekassen ebenso einen Baukostenzuschuss leisten
Barrierefreie Umbauten werden mittlerweile noch stärker unterstützt als in der Vergangenheit. Im Zuge der Neuauflage „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank KfW werden alle Renovierungsmaßnahmen, die zur Barrierereduzierung beitragen, entrichtet.
Dazu müssen Renovierer, Eigentümer oder Mieter die Fördergelder über das KfW-Zuschussportal beantragen.
In der Regel beträgt so eine Summe 10% der förderfähigen Kosten bis zu maximal 5.000 Euro.
Wichtig ist, dass nur Bauvorhaben finanziell unterstützt werden, die den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und ausführliche Rechnungen führen.
Um so eine finanzielle Unterstützung zu sich zu sichern, ist es empfehlenswert sich einen Förderantrag von einem Sanitärfachmann anfertigen zu lassen. Die Zusage zur besagten Förderung wird laut KfW umgehend eintreffen.
Maßnahmen zum Umbau, die nachweislich für die häusliche Pflege zwingend notwendig sind, werden auch von der Pflegekasse finanziell unterstützt.
Häufig kann ein Patient bis zu 4.000 Euro Baukostenzuschuss beantragen, eine Wohngemeinschaft sogar bis zu 16.000 Euro.
Weitere und genauere Information erhalten Sie hier: www.kfw.de/159